Entschuldigungsverfahren am Gauß ab 24/25
Aus gegebenen Anlass finden Sie an dieser Stelle das Entschuldigung- und Beurlaubungsverfahren einfach erklärt.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 bitten wir Sie zusätzlich zu SDUI, am ersten Tag der Abwesenheit vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde eine schriftliche Entschuldigung per E-Mail sowohl an die Klassenleitung als auch an den/die Fachlehrer/in der ersten Unterrichtsstunde zu senden. Die Entschuldigung muss eine handschriftliche Unterschrift enthalten. Mit diesem Schreiben ist Ihr Kind ordnungsgemäß entschuldigt, es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
Eine Vorlage für die Entschuldigung finden Sie in unserem Servicebereich. Senden Sie diese ausgefüllt und unterschriebe als Anhang (Foto) per E-Mail an die genannten Personen. Eine Liste der Lehrer/innen und deren E-Mai-Adressen finden Sie hier.
Die zusätzliche Anzeige der Abwesenheit Ihres Kindes auf SDUI ist für uns aus organisatorischer Sicht besonders wichtig, um am Morgen schnell überblicken zu können, wo sich Ihr Kind gerade aufhält.
Obwohl die bisherigen Verfahren weiterhin gültig sind, bitten wir Sie dringend, diesen neuen Weg zu nutzen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihr Kind zuverlässig entschuldigt wird und keine zusätzlichen Schritte Ihrerseits erforderlich sind. Dies minimiert das Risiko von fehlenden schriftlichen Entschuldigungen.
Einen Antrag zur Befreiung vom Unterricht stellen Sie bitte deutlich im Voraus. Vorlagen hierfür finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch zu beachten, dass eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nur dann gewährt werden kann, wenn sie rechtzeitig beim Klassenlehrer/in bzw. bei der Schulleitung beantragt wurde. Eine Verlängerung der Ferien sieht die Verwaltungsvorschrift auch im Bereich der wichtigen persönlichen Gründe ausdrücklich nicht vor. Richten Sie Ihre Urlaubsplanung bitte nach den Ferienterminen des Landes Baden-Württemberg aus und sehen Sie bitte von Freistellungsanträgen, die über die offizielle Ferienzeit hinausgehen, ab. Eine Übersicht über die Ferien bzw. unterrichtsfreien Tage entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Abholung der kranken Schülerinnen und Schüler
Bereits vor zwei Schuljahren haben wir ein neues Abholungssystem eingeführt, das wir auch in diesem Schuljahr fortsetzen werden. Erfolgt ein Anruf durch das Sekretariat, Ihr Kind abzuholen, bitten wir Sie, sich zuerst im Sekretariat zu melden. Das Sekretariat bittet Sie mit einer Bestätigung für den unterrichtenden Lehrer, das Kind im entsprechenden Zimmer abzuholen und mitzunehmen.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung)